Heimatforschung – Erster Test für den Blog

März 5, 2023 0 Von Sayuron

„Mit der Erstürmung des Limes und dem Einbruch der Germanen in das Dekumatenlad um das Jahr 260 senkt sich für 5 Jahrhunderte ein schier undrurchrignliches Dunkel über die Geschichte unseres Gebietes. 138 Das Fehlen fast jeglicher schriftlichen Überlieferung und die nur unbedeutenden, oft sogar unbestimmbaren Bodenfunde gestatten und nicht, etwas Sicheres über die Siedlungsgeschichte jener Zeit auszusagen“ A

A S.70

[…] Die Frankenkönige bannten weite Waldgebiete zwischen Rhein, Main und Neckar und beanspruchten das Jagdrecht. In den drei Bannforsten dieses Gebietes (Odenwald, Dreieich und Forehahi) … waren es die Frankenkönige und ab wann? „weite Teile des des Landes waren als Krongut im unmittelbaren Besitz des Königs 140

Villikationssystem

Um Frankfurt erstreckte sich ein ausgedehnter königlicher Grundbesitz. „Zu diesem gehörte auch Kelsterbach 147, durch das die Mainuferstraße zog, und wo der als Bischofsstraße bekannte prähistorische Ost-West-Fernweg den Main erreichte und sich in der Nähe der alten Martinskirche, Sindlingen gegenüber, eine wichtige Furt befand. Auch die hier auf dem Steilabhang der Terrasse angelegte Befestigung der sog. Schwedenschanze, die vermutlich schon in prähistorischer Zeit angelegt wurde, hat erst im frühmittelalterlicher Zeit ihren endgültigen Ausbau erfahren. 148“

„Vom Rheinübergang bei Mainz-Weisenau zog sie [Fernverkehrsader von dem rhein-mainischen „Kernland“ nach Thüringen und Sachsen], im allgemeinen wohl auf der Spur der römischen Mainuferstraße, über das dem Fiskus Trebur zugehörende Reichsgut Rüsselsheim 182 und erreichte Kelsterbach“. Kelsterbach ist 1143 als Aufenthaltsort Konrads III. bezeugt (183).

X ZUR GESCHICHTE VON STRASSEN UND VERKEHR IM LAND ZWISCHEN RHEIN UND MAIN, Alfred Kurt, 1956: https://lisa.gerda-henkel-stiftung.de/binaries/content/13775/img695_%28alfred_kurt_4%29_bis_seite_93.pdf?t=1627317352

880

Im Frankfurter Urkundenbuch findet sich auch eine Urkunde aus dem Jahre 880 (17. November 880), welche eine Schenkung Ludwigs des Deutschen an die königliche Salvatorskapelle zu Frankfurt bestätigt. Bestätigt wurde diese Schenkung durch seinen Sohn Ludwig der Jüngere. Der Abt Williher sollte die gedachte Kapelle lebenslänglich zu Lehen behalten. Teil jener Schenkung war „jene“ (lat: illam) Kapelle zu Suenheim (Schwanheim) mit allen Zehnten („cum omni decimatione“), „cum mancipiis et terris ad eam pertinentibus“, und drei Mansen in Kelsterbach („et tres mansos ad Gestrebah“). Wie authentisch die Schreibweise „Gestrebah“ ist, lässt sich nur schwer beurteilen, da die Urkunde im Urkundenbuch zu Frankfurt nach einer Abschrift, welche durch Bodmann im Jahre 1801 in Paris vom Originnal genommen wurde.

2 Codex diplomaticus Moenofrancofurtanus, Urkundenbuch der Reichsstadt Frankfurt, 1836, Seite 4 (22 im Scan unter: https://www.digitale-sammlungen.de/de/view/bsb11348259?page=22,23 )

Ob und inwieweit sich in Kelsterbach als „Siedlung“ damit bereits umfassend beschrieben wurde, bleibt unklar. Das lateinische „ad“ deutet jedoch auf ein eigentliches Kelsterbach (Siedlung) hin.

882

In der Urkunde vom 2. Dezember 882 bestätigt Karl der Dicke ebenfalls diese Schenkung. Schwanheim wird hier jedoch als Sueinheim und Kelsterbach als Gelstrebah benannt.3 Das Lehen bedeutete, dass die aufgezählten Dinge (bspw. Belegenheiten in Schwanheim und Kelsterbach) „in aller ihrer Vollständigkeit, das ist mit allem zu ihnen Gehörigen an Häusern, Gebäuden, Knechten, Feldern, Aeckern, Wiesen, Weiden, Weingärten, Wäldern, gepflegt und ungepflegt, Wässern und Wasserläufen, Beweglichem und Unbeweglichem“ übergeben wurden „damit es fortan ewiglich zur Vollbringung des Dienstes Gottes dort verbleibe ohne Hinderniß irgend eines Widerspruches.

3 Grotefend, Hermann: Die Bestätigungsurkunde des Domstiftes zu Frankfurt am Main von 882 und ihre Bedeutung für das Stift, Seite 8 (16 im Scan: https://www.digitale-sammlungen.de/de/view/bsb11486846?q=gelstrebah&page=16,17)

Es scheint noch eine Bestätigung aus dem Jahre 881 zu geben (Grotefend, Fußnote 1 Seite 8).

Grotefend führt aus, dass Ludwig die Kapelle als königliches Eigentum bezeichnete („capellani regis“) und Schenkung erfolgte dabei „ad capellam suam“, also „an die von ihm (Ludwig der Deutsche) gegründete Kapelle“. Alles Gut, was der Kapelle somit zufällt, ist auch weiterhin königliches Eigentum. Spricht man also von Kelsterbacher Herrschaftsverhältnissen, so liegt der Anfang bei einer königlichen Schenkung bzw. einem königlichen Lehen an die Frankfurter Salvatorskapelle. Für den späteren Übergang in grafschaftlichen Besitz dürfte somit ein Rückblick auf diese Urkunden im späteren Verlauf der hiesigen Heimatforschung durchaus interessant sein.

Grotefend erwähnt auch „Scriba, Regesten I“ als Nachweis für späteren Münzenberg’schen Besitz. Lediglich ein Teil der in den Urkunden 880ff. ausgeführten Gütern verblieb dem Salvatorsstift, während der Rest „verloren“ (anderweitig vergeben) ging. Die Besitzungen in Schwanheim und Kelsterbach sollen dem Stift jedoch erhalten geblieben sein (Grotefend, a.a.O. S. 12). Grotefend führt aus, dass Schwanheim und Kelsterbach ursprünglichen zusammengehörten und die zwischen den Orten gelegene „Mauritiuscapelle“ (…) als gemeinsames Gotteshaus diente.

Zu „sonstigen Verhältnisse(n) der Pfarrei Schwanheim“ wird auf Oven’s Zusammenstellung in den Mittheilungen V, 452 verwiesen.

„Wenn in irgend einem Punkte, er hier nicht beschrieben oder aufgezeichnet ist, jemand einen Zweifel hegt, so möge er sich an uns wenden, und wir werden über jene Zweifelsfrage nach unserem Vermögen und Verstande entscheiden und eine Antwort darauf thun“ (1297 Stadt Frankfurt zu den Weilburgern).

882?

Kurpfälzische Akademie der Wissenschaften: Historia et commentationes Academiae Electoralis Scientiarvm et Elegantiorvm Literarvm Theodoro-Palatinae. 2. 1770

„SPRENDILINGUN, SWEINHEIM, GELSTREBAXH, BISCOFESHEIM, villas in hoc, quem diximus, pagi Rhenensis ambitu fitas, fine pagi mentione Carolus Crassus in dplomate an. 882 commemorat, quo ecclesias earum cum mansis & dcimatione S. Bartholomaeo Francofurti donavit. (r) Donationem iftam confirmarunt deinceps Ottones imperatores, primus atque fecundus, an. 970 & 977. (s)

Google Translate: die hier erwähnten Dörfer werden durch das Rheingebiet begrenzt; 882 Erwähnungen, in denen er ihre Kirchen mit Mansarde und Dezimierung dem heiligen Bartholomäus von Frankfurt schenkte. (r) Die Kaiser Ottones, die ersten und fruchtbarsten, bestätigten diese Schenkung

https://www.digitale-sammlungen.de/de/view/bsb10711800?page=183&q=gelstre

von Andreas Lamejus

970

Für das Jahre 970 (12. April) gibt es eine vermeintlich gefälschte Urkunde, welche im wesentlichen einer späteren Urkunde von 977 entspricht. Es handelt sich auch hier wieder um die Bestätigung durch Kaiser Otto II. der Schenkung zu Gunsten der Salvatorkappel zu Frankfurt.

Gedr.: Lersner Frankfurter Chronik IIb 165 (zu 8870!), daraus: Buri Behauptete Vorrechte U. B. 63, ferner: Würdtwein Dioec. Mog. V 412 (mit dem j. 974), erwähnt bei Böhmer Cod. M. F. 8 in den anmerkungen zur Urkunde von 977 apri 12.

Auffällig, dass dasselbe Datum angegeben ist – jedoch 7 Jahre auseinander.

https://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/content/pageview/8184938

977

Auch für das Jahr 977 (12. April) findet sich eine Bestätigung der Schenkung an die Savlatorskapelle. Dieses Mal bestätigt Otto II. in Ingelheim auf Bitte des Mainzer Erzbischofs Willigis die Schenkung vom 17. November 880:
„et illam aecclesiam ad Sueinheim cum omni decimatione, cum mancipiis* et terris ad eam pertinentibus, et tres mansos ad Gelstrebah“**4 Die Sternchen kennzeichnen Abweichungen zu einer anderen Originalausfertigung, deren Echtheit jedoch durch Grotefend bezweifelt werden (hier im Fließtext die vermeintliche authentische Originalurkunde).

4 Seite 9, im Scan 26

* cum macipiis fehlt

** Gelstrebach cum utensilibus, et illas etc.

977
In der Bestätigung durch Kaiser Otto II über die Schenkung

„et illam ecclesiam ad Sveinheim cum omni decimatione et terris ad eam pertinentibus et tres mansos ad Gelstrebach cum utensilibus et illam villam, …

Orig.-perg. Frankfurt, stadtarchiv. BR. 519, Stumpf 700 und 701, ausserdem gedruckt: Lersner Frankfurt Chronil IIb 165, Buri Behauptete Vorrechte u. B. 63, Monumente Germania Diplomata II 171. Von der öfter gedruckten zweiten ausfertigung sind nur die hanauische orte betr. änderungen in den anmerkungen wiedergegeben.
https://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/content/pageview/8184940

882

„In der Urkunde vom 2. Dezember 882 bestätigte Karl eine Stiftung seines Vaters Ludwigs des Deutschen. Dieser hatte in der von seinem Vater Ludwig dem Frommen errichteten Pfalz Frankfurt nicht nur eine Salvatorkapelle erbauen lassen, die am 1. September 852 vom Mainzer Erzbischof Hrabanus Maurus geweiht worden war, sondern darin auch ein Kanonikerstift mit 12 Klerikern eingerichtet. Frankfurt war nun zusammen mit Regensburg Hauptort des ostfränkischen Reiches. Zur Bestreitung des Lebensunterhaltes hatte Ludwig der Deutsche dem Salvatorstift 15 im Rhein-Main-Gebiet verstreute Güter übergeben, darunter das Kloster zu Oberursel, die Kirche auf dem Gut Stetten bei Harheim, die Kirche zu Sprendlingen, das ehemalige Lehen des Ruotker zu Seckbach, die Kirche zu Schwanheim, 3 Hufen Land zu Kelsterbach und das Gut Kelkheim. Der Vorsteher der Kapelle, Abt Williher, war nicht heerbannpflichtig und sollte die Kapelle wie ein königliches Lehen auf Lebenszeit innehaben.

Die lateinische Pergamenturkunde ist mit einem Kaisersiegel aus Wachs versehen, dessen Stempel nach dem Vorbild einer Gemme gearbeitet ist. Oben ist deutlich der Eindruck des Ringes zu erkennen. Zu sehen ist eine Büste im Profil mit einem jugendlichen, bartlosen Kopf und kurzem Haar. Vor der Brust befindet sich ein kleiner Rundschild mit Buckel, dahinter eine Lanze mit Fahne. Die Umschrift lautet: „Karolus Imperator“.

Von den insgesamt drei Ausfertigungen der Urkunde liegen zwei in Frankfurt (Bartholomäusstift Urkunden 1a und 1b). Das dritte Exemplar, wahrscheinlich eine Fälschung des 10. Jahrhunderts, wurde während der Revolutionskriege am Ende des 18. Jahrhunderts aus dem Kloster St. Maximin bei Trier nach Paris gebracht. Als das Salvatorstift (seit dem 13 Jh. Bartholomäusstift) 1803 säkularisiert wurde, ging das Stiftsarchiv und damit auch die beiden Urkunden in städtischen Besitz über.


Text: Michael Matthäus

https://www.stadtgeschichte-ffm.de/en/city-history/highlights/344/frankfurts-aelteste-urkunde

977

12.04.977

http://lba.hist.uni-marburg.de/lba-cgi/kleioc

Lothar III

1128

In „Rheingau: Sechster Band“ beschreibt Christian von Stramberg, dass „Konrad von Hagen, Eberhards Sohn, und seine Gemahlin Lukardis“ (Liutgard) „ein Stück Land gelegen zwischen Suinhagen (Schwanheim) und dem Main, in dem königlichen Forst Dreieich“ von Lothar III. im Jahre 1129 (in diesem Jahre König ab 1133 Kaiser) geschenkt bekam. Konrad war seines Zeichen Reichsministeriale von Lothar und sollte das Land vom König zum Lehen tragen.1 Nachweisbar ist diese Schenkung im Frankfurter Urkundenbucht für den 27. Dezember 1128.

1 Der Rheingau: Sechster Band von Christian von Stramberg 1867, Seite 675

2 Codex diplomaticus Moenofrancofurtanus, Urkundenbuch der Reichsstadt Frankfurt, 1836, Seite 13 (30 im Scan unter: https://www.digitale-sammlungen.de/de/view/bsb11348259?page=30,31 )