Seminararbeit – Bachelorarbeit – what so ever… es ist endlich vorbei!
Ich hab euch eigentlich versprochen mindestens ein Mal die Woche Rapport zu stehen und euch zu berichten, wie ich mit meiner Bachelorarbeit vorankomme. Mea culpa – ich hab es nicht getan!
Ich könnte behaupten es wäre der Semiararbeitsstress, das Phono Pop (über das ich immer noch nicht berichtet habe) oder andere fadenscheinige Ausreden heranziehen oder euch einfach mitteilen, dass die Arbeit geschrieben, unterschrieben und mehr oder minder abgegeben ist.
… und genau dem ist so.
Vorerst wünsch ich euch allen ersteinmal eine erholsame Nacht. Morgen wird an dieser Stelle hier dann upgedatet und noch das ein oder andere Wort zu meiner Seminararbeit verloren.
GUTS NÄCHTLE! xD
UPDATE 1 vom Handy: Ich muss übrigens noch unbedingt Basti danken (Link wird morgen nachgereicht), der mir in den letzten Stunden meiner Hausarbeit seelisch und moralisch (wenn auch gegen Ende geistig absolut abwesend) beigestanden hat und dank dem ich es noch vor Mitternacht ins Elternhaus und damit meine heimelige Nachtstätte geschafft habe. Ohne ihn wäre ich vermutlich mit dem Zug um halb 1 erst angekommen und da mein Wecker um 6 klingelt,… tja darüber morgen nach meinem erstem Ptaktikumstag mehr! Gn8
UPDATE2:
Jetzt hatte ich gestern hier was gepostet und dann aus Versehen in der App wieder gelöscht (wie – keine Ahnung!). Inhaltlich hat sich das Post-Update glaub auf die Einleitung meiner Seminararbeit beschränkt, um euch mal einen Überblick zu geben. Thema war „Ewiges Widerrufsrecht im Vergleich“, bzw den Namen hab ich meiner Arbeit gegeben – kurz und prägnant (so hoffe ich).
Ich habe lange mit mir gerungen, OB ich meine Einleitung hier euch zeigen soll, aber unserer Studien- und Prüfungsordnung konnte ich keine Sperrklausel finden, weswegen ich einfach mal davon ausgehe, dass es okay ist (außerdem ist es ja nur die Einleitung) xD
In dem lateinischen Grundsatz „pacta sunt servanda“ manifestiert sich das Postulat der Vertragstreue. Diese aus dem kanonischen Recht stammende Rechtsformel lässt sich mit „Verträge sind zu halten“ übersetzen und nach diesem Grundsatz haben die vertragsschließenden Parteien zunächst grundsätzlich keine Möglichkeit sich einseitig von ihrer, den Vertrag begründenden Willenserklärung und damit von dem Vertrag zu lösen.
Das Widerrufsrecht stellt eine Durchbrechung dieses Grundsatzes dar und soll den Verbraucher vor vertraglichen Bindungen schützen, die er eventuell vorschnell eingegangen ist. Unter bestimmten Umständen ist es ihm deshalb möglich sich innerhalb einer gesetzlichen Frist von seiner auf den Abschluss eines Vertrages gerichtete Willenserklärung zu lösen, wodurch die rechtsgeschäftliche Freiheit des Verbrauchers geschützt wird.
In dieser Seminararbeit wird ein allgemeiner vergleichender Überblick über die Entstehung sogenannter „ewiger“ Widerrufsrechte im Rahmen des allgemeinen Zivilrechtes und dem Versicherungsrecht gegeben. Ferner werden einige denkbare Begrenzungsmöglichkeiten eines unbefristeten Widerrufrechtes aufgezeigt und jeweils in Bezug zum Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Versicherungsvertragsgesetz beleuchtet. Im Rahmen dieser Gegenüberstellung wird zudem auch auf europarechtliche Problematiken des derzeitigen deutschen Gesetzesstandes eingegangen.
Na, klingt das nicht spannend? Also mir hat das schreiben (und damit das Thema) eigentlich Spaß gemacht,… auch wenn ich mich inhaltlich ein bisschen verrannt hatte zeitweise und deshalb hintenhinaus Stress hatte. Aber nun denn… gleich gehts wieder zum Praktikum… deshalb hier ein Tschüdeldüüüü
gz!
danke, danke xD